Wir sind Ihr Partner, wenn es um den Schutz von Hinweisgebern und die Einhaltung des Hinweisgeberschutzgesetzes geht. Wir überwachen Ihren internen Meldekanal.
Technologieeinsatz:
Softwareeinsatz für die interne Meldestelle - Eingerichtet für anonyme Meldungen gegen Verstöße und Gesetze oder interne regelungenl
Know-how:
Als erfahrene Beratungsstelle verstehen wir die Bedeutung von Whistleblowern, auch als Hinweisgeber bekannt, die dazu beitragen, Missstände und unrechtmäßiges Verhalten in Organisationen aufzudecken. Wir setzen den Fokus auf Vermeidung von Verstößen und verbesserung der internen Prozesse.
Anmerkungen:
Die Ansprechpartner Pertra Kempf und Klaus Mönikes sind beide Beauftragte/r für die Meldestelle und erfüllen die Fachkundeanforderungen nach §§ 15 Abs. 2, 25 Abs. 2 Hinweisgeberschutzgesetz.
Kontakt- und Kooperationswünsche:
Wir unterstützen alle Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten, die sind gesetzlich verpflichtet eine Meldestelle zum HinSchG vorzuhalten, aber keine internen Kapazitäten zu Verfügung haben..